Allgemeine Vertragsbedingungen für die Kinderbetreuung

Betreuungsvertrag

Reisevollmacht

Reisevollmacht für Reisen mit minderjährigen Personen

Mit freundlichen Grüßen

Diana Benoit

Wussten Sie schon....

dass der Bundesrat den höheren Abzug für Kinderdrittbetreuungskosten auf den 1. Januar 2023 in Kraft setzt. Neu kann pro Kind und Jahr maximal CHF 25'000.- von der direkten Bundessteuer abgezogen werden (bisher CHF 10'100.-).

Für jedes von mir betreuten Kinder stelle ich Ihnen jedes Jahr eine Bestätigung der Kosten für Ihre Steuererklärung aus, damit Sie diesen Abzug jeweils geltend machen können.

Weitere nützliche Informationen: 

Gesuch um Beitrag an familienerganzende Kinderbetreuung

Merkblatt familienerganzende Kinderbetreuung

Die erste Kita-Finanzierung der Schweiz

Neueste Kommentare

03.12 | 14:06

Super klasse die Homepage.Richtig gut gemacht.

31.03 | 15:25

Wusste gar nicht, dass du eine so tolle Homepage hast!

30.06 | 23:21

Hoi Diana,

Toll diese schönen Bastelideen! Macht weiter so.

Viel Erfolg und Freude mit der Kinderbetreuung wünscht Dir deine Schwägerin Nicole

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