Allgemeine Vertragsbedingungen für die Kinderbetreuung
Betreuungsvertrag
Reisevollmacht
Reisevollmacht für Reisen mit minderjährigen Personen
Mit freundlichen Grüßen
Diana Benoit
Wussten Sie schon....
dass der Bundesrat den höheren Abzug für Kinderdrittbetreuungskosten auf den 1. Januar 2023 in Kraft setzt. Neu kann pro Kind und Jahr maximal CHF 25'000.- von der direkten Bundessteuer abgezogen werden (bisher CHF 10'100.-).
Für jedes von mir betreuten Kinder stelle ich Ihnen jedes Jahr eine Bestätigung der Kosten für Ihre Steuererklärung aus, damit Sie diesen Abzug jeweils geltend machen können.
Weitere nützliche Informationen:
Gesuch um Beitrag an familienerganzende Kinderbetreuung
Merkblatt familienerganzende Kinderbetreuung
Neueste Kommentare
03.12 | 14:06
Super klasse die Homepage.Richtig gut gemacht.
31.03 | 15:25
Wusste gar nicht, dass du eine so tolle Homepage hast!
30.06 | 23:21
Hoi Diana,
Toll diese schönen Bastelideen! Macht weiter so.
Viel Erfolg und Freude mit der Kinderbetreuung wünscht Dir deine Schwägerin Nicole