Als Tagesmutter ist es meine Pflicht, die Verbreitung von ansteckenden Krankheiten unter den Kindern und damit indirekt auch bei den Familien der Kinder und meiner Familie zu verhindern. Neben den selbstverständlichen Hygienemassnahmen wie Händewaschen und Desinfizieren ist es aber auch unabdingbar, dass sich auch die Eltern an die Regeln halten, wann ein Kind zur Tagesmutter gebracht werden darf und wann nicht.