Der Bundesrat setzt den höheren Steuerabzug für die Kinderdrittbetreungskosten per 1. Januar 2023 definitiv in Kraft. Ab 2023 können maximal CHF 25'000.- pro Kind und Jahr von der Bundessteuer abgezogen werden (bisher CHF 10'100.-). Mehr Informationen hier.
Neueste Kommentare
03.12 | 14:06
Super klasse die Homepage.Richtig gut gemacht.
31.03 | 15:25
Wusste gar nicht, dass du eine so tolle Homepage hast!
30.06 | 23:21
Hoi Diana,
Toll diese schönen Bastelideen! Macht weiter so.
Viel Erfolg und Freude mit der Kinderbetreuung wünscht Dir deine Schwägerin Nicole