Umgang mit Covid-19 bei Kindern bis 6 Jahre

Gesucht Nanny, Babysitter oder Tagesmutter bei uns zu Hause!


Ich sehe immer wieder Suchanzeigen nach einer Tagesmutter, Babysitter oder Nanny. Wenn ich diese Inserate lese und erfahre, was die Kinderbetreuerinnen alles leisten sollen, frage ich mich, ob den Eltern bewusst ist, dass sie sich in manchen Fällen strafbar machen könnten. Es ist nachvollziehbar, dass die Betreuung der Kinder, das Bringen zur Schule oder der Kita Teil der Aufgaben ist – das gehört dazu. Aber wenn in den Anzeigen steht, dass die Betreuerin zusätzlich den Hund ausführen, einkaufen, putzen und kochen soll, handelt es sich um Tätigkeiten einer Haushälterin, die in der Regel einen Stundenlohn von mindestens 45 CHF verlangt. Zudem muss eine Haushälterin versichert sein, hat Anspruch auf Ferien und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Die Eltern machen sich damit zu Arbeitgebern und tragen entsprechende Pflichten. Eine viel günstigere und rechtlich unbedenkliche Alternative wäre, eine Tagesmutter zu engagieren, die die Kinder bei sich zu Hause betreut. Hier sind die Eltern entlastet, da die Tagesmutter bereits versichert ist. Außerdem profitieren die Kinder von der externen Betreuung, da sie in einer Gruppe sozialisiert werden und von anderen Kindern lernen.

Es stellt sich zudem die Frage, ob die Betreiber solcher Webseiten, auf denen diese Inserate veröffentlicht werden, sich der rechtlichen Problematik bewusst sind. Möglicherweise wird es ignoriert oder unterschätzt, aber Eltern sollten wissen, dass sie bei einem Streit vor Gericht mit einer Nanny oder einem Babysitter in eine schwierige Situation geraten könnten.

Viel Erfolg bei der Suche nach einer passenden Kinderbetreuung! 

Steuerabzüge


Der Bundesrat hat den höheren Steuerabzug für die Kinderdrittbetreungskosten per 1. Januar 2023 definitiv in Kraft gesetzt. Ab 2023 können maximal CHF 25'000.- pro Kind und Jahr von der Bundessteuer abgezogen werden (bisher CHF 10'100.-). Mehr Informationen hier.

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