Steuerabzüge
Der Bundesrat setzt den höheren Steuerabzug für die Kinderdrittbetreungskosten per 1. Januar 2023 definitiv in Kraft. Ab 2023 können maximal CHF 25'000.- pro Kind und Jahr von der Bundessteuer abgezogen werden (bisher
CHF 10'100.-). Mehr Informationen hier.
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Super klasse die Homepage.Richtig gut gemacht.
Wusste gar nicht, dass du eine so tolle Homepage hast!
Hoi Diana,
Toll diese schönen Bastelideen! Macht weiter so.
Viel Erfolg und Freude mit der Kinderbetreuung wünscht Dir deine Schwägerin Nicole